NoWe Flightcases
Norbert Wenzel
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Finanzamt Witten
Umsatzsteuer Ident. Nr. : DE 126932507
Steuernummer 348/5218/0699
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Firma NoWe-Cases und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die im Folgenden aufgezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Firma NoWe-Cases nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet hat und dieser nicht binnen 2 Tagen vom Auftraggeber nachweislich, schriftlich widersprochen wird.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma NoWe-Cases.
Bei einer Auftrags-Stornierung von Seiten des Auftraggebers behält sich die Firma NoWe-Cases vor, dadurch entstandene Kosten zu berechnen.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
Von NoWe-Cases erstellte Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum von NoWe-Cases. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma NoWe-Cases erfolgen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware ab Werk (EXW) verkauft. Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die vom Auftraggeber verlangten Lieferfristen werden nicht automatisch anerkannt. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Firma NoWe-Cases ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Verzögert sich die Lieferung durch einen auf Seiten von der Firma NoWe-Cases eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne von Höherer Gewalt darstellt (Betriebsstörung, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrsstörungen, Streiks, Mangel an Rohmaterial usw.) bei der Firma NoWe-Cases selbst oder bei deren Lieferanten hervorgerufen, entbindet es die Firma NoWe-Cases von der Lieferungsverpflichtung. Hat die Firma NoWe-Cases einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Auftraggeber entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von der Firma NoWe-Cases verschuldet, so kann die Firma NoWe-Cases entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann die Firma NoWe-Cases die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers vornehmen. Die Firma NoWe-Cases hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die die Firma NoWe-Cases für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
Andere als die unter §4 genannten Ansprüche des Auftraggebers gegen die Firma NoWe-Cases auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
Angebote und Preise sind freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Nur von der Firma NoWe-Cases bestätigte Preise sind maßgebend. Dies gilt insbesondere auch für in Bestellungen vorgeschriebene Preise.
Sonderangebote gelten nur für den angegebenen Zeitraum und solange die Angebotsartikel vorrätig sind.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit der Liefertermin nicht verbindlich zugesagt wurde. Ins Ausland liefern wir auf Absprache.
Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Zahlung:
Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der gesamte offene Kaufbetrag in jedem Fall durch eine der unter §6 aufgezeigten Zahlungsarten zu begleichen.
Bei Auslands-Lieferungen gilt nur die Zahlungsart per Vorkasse.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-ansprüchen oder sonstigen von der Firma NoWe-Cases nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann Die Firma NoWe-Cases ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vom 29. Juni 2000) verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Auftraggeber hat jedenfalls der Firma NoWe-Cases als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. Der Auftraggeber hat über Aufforderung von der Firma NoWe-Cases bereits gelieferte Waren an die Firma NoWe-Cases zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die die Firma NoWe-Cases für die Durchführung des Vertrages machen musste.
Zahlungspflichten, insbesondere die festgelegten Geldwerte, gelten als in Euro vereinbart. Die Umrechnung erfolgt in allen Fällen auf Grundlage des amtlich festgelegten Umrechnungskurses. Bei Fremdwährungsabschlüssen behält sich die Firma NoWe-Cases vor Wechselkursschwankungen > 2% an den Auftraggeber weiterzureichen. Sollte vom Auftraggeber ein Storno ausgesprochen werden, ist die Firma NoWe-Cases berechtigt, als Ersatz die bis zum Stornotermin angelaufenen nachweislichen Kosten (z.B. Material, Arbeitsstunden usw.) zu verrechnen. Darüber hinausgehende Ansprüche, behält sich die Firma NoWe-Cases vor.
Termine oder Fristen, die durch das Einwirken der Höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden maximal um die Dauer der Auswirkungen der Höheren Gewalt oder gegebenenfalls um einen im beiderseitigen Einvernehmen festzulegenden Zeitraum verlängert.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers behält sich Die Firma NoWe-Cases das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor.
Die Firma NoWe-Cases ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden, die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion – sofern von der Firma NoWe-Cases konstruiert, des Materials oder der Ausführung beruht. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges auftreten.
Der Auftraggeber kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er die Firma NoWe-Cases unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekannt gibt.
Die gelieferte Ware ist unmittelbar nach Eingang ggf. auszupacken und auf Vollständigkeit und Ausführung hin zu prüfen. Beschädigungen, die auf einen mangelhaften Transport schließen lassen, sind bei Empfang sofort vom Fahrer/Anlieferer bestätigen zu lassen. Eine Reklamation ohne Bestätigung des Transportunternehmens wird nicht anerkannt.
Beanstandungen sind der Firma NoWe-Cases innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich mitzuteilen. Bei begründeter Beanstandung steht es der Firma NoWe-Cases frei, entweder Gutschrift zu erteilen oder gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen. Ein Anspruch auf Vergütung von Schäden, die nicht unmittelbar an den gelieferten Waren selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Die Vermutungsregel wird ausgeschlossen. Die auf diese Weise unterrichtete Firma NoWe-Cases muss, wenn die Mängel nach den Bestimmungen dieses Artikels zu beheben sind, nach Ihrer Wahl:
Lässt sich die Firma NoWe-Cases die mangelhaften Waren oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so übernimmt der Auftraggeber, falls nichts anderes vereinbart wird, Kosten und Gefahr des Transportes. Die Rücksendung der nachgebesserten oder ersetzten Waren oder Teile an den Auftraggeber erfolgt, falls nichts anderes vereinbart wird, auf Kosten und Gefahr der Firma NoWe-Cases.
Für die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat die Firma NoWe-Cases nur dann aufzukommen, wenn sie hierzu Ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat.
Die Gewährleistungspflicht von der Firma NoWe-Cases gilt nur für die Mängel, die bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf:
Wird eine Ware von der Firma NoWe-Cases auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Firma NoWe-Cases nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgte. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen die Firma NoWe-Cases bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt die Firma NoWe-Cases keine Gewähr.
Ab Beginn der Gewährleistungsfrist übernimmt die Firma NoWe-Cases keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist.
Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die Firma NoWe-Cases dem Auftraggeber keinen Schadenersatz zu leisten hat für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und für Gewinnentgang, sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, dass der Firma NoWe-Cases grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen – sollte der Mangel durch die Firma NoWe-Cases nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen die Ansprüche.
Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Haftung von NoWe-Cases gegenüber dem Auftraggeber für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden, ausgeschlossen.
Der Versand erfolgt, sofern in den Angebotsunterlagen nichts Gegenteiliges geregelt ist, auf alleinige Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne bestimmte Weisung für den Versand wird dieser nach bestem Ermessen aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt.
Vom Auftraggeber gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen (Fernabsatzgesetz). Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und Ware aus Sonderverkaufsaktionen.
Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind nach Kundenspezifikation angefertigte Waren (wie Spezialanfertigungen nach Maßvorgaben oder Skizzen des Auftraggebers).
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung im Rahmen des Zumutbaren durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende und nicht ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Regelung zu ersetzen.
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von der Firma NoWe-Cases örtlich zuständige deutsche Gericht. Die Firma NoWe-Cases kann jedoch auch das für den Auftraggeber zuständige Gericht anrufen.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980,BGBl. 1988/96. Die Vertragssprache ist deutsch.
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma NoWe-Cases.
Witten 18. November 2008
Nowe-Cases nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.